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Anwendbare Tarife(BOC Nr. 59 ORDER vom 14. März 2023)
TARIFE FÜR ÖFFENTLICHE INTERCITY-VERKEHRSDIENSTE
TARIFE FÜR DEN INNERSTÄDTISCHEN ÖFFENTLICHEN GELEGENHEITSVERKEHR VON
PERSONENBEFÖRDERUNG IN TAXIS, DIE IN DER
REISENDE IN TAXIFAHRZEUGEN, DIE IN DER AUTONOMEN GEMEINSCHAFT VON
AUTONOME GEMEINSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN.
Artikel 1 – Zweck und Anwendungsbereich.
Gegenstand dieses Erlasses ist die Änderung der Beträge des Tarifs „T3“ für den öffentlichen Personennahverkehr mit Autotaxis auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln, der im Dekret 246/2017 vom 26. Dezember festgelegt ist, mit dem die Tarife für den öffentlichen Personennahverkehr mit Autotaxis auf dem Gebiet der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln genehmigt werden.
Artikel 2 – Änderung der Beträge für den Intercity-Tarif „T3“.
Der Überlandverkehr in Autotaxi-Fahrzeugen wird gemäß dem Überlandtarif „T3“ durchgeführt, der in Artikel 17.3.c) der Taxidienstverordnung definiert ist, die durch das Dekret 74/2012 vom 2. August genehmigt wurde, so dass die Tarife in Abschnitt 1 von Artikel 2 des Dekrets 246/2017 vom 26. Dezember wie folgt lauten:
A) Gewöhnliche Tage. Arbeitstage bei Tageslicht, von sechs Uhr bis zweiundzwanzig Uhr:
Konzept |
Benutzertarif |
(a) Preis pro gefahrenen Kilometer |
1,35 € |
b) Minimum der Wahrnehmung (einschließlich 1.500 Meter) |
3,85 € |
(c) Preis pro Stunde Wartezeit |
18,50 € |
(d) Ergänzungen: |
|
d.1) Für den Funktaxidienst |
0,60 € |
(d.2) Für Dienste von und nach Flughafen- oder Hafengebieten |
2,10 € |
B) Besondere Tage. Arbeitstage während der Nacht, von Mitternacht bis sechs Uhr des folgenden Tages; sowie an Sonn- und Feiertagen, von Mitternacht bis vierundzwanzig Uhr:
Konzept | Benutzungsgebühr |
(a) Preis pro gefahrenen Kilometer |
1,55 € |
b) Minimum der Wahrnehmung (einschließlich 1.500 Meter) |
4,25 € |
(c) Preis pro Stunde Wartezeit |
18,50 € |
(d) Ergänzungen: |
|
d.1) Für den Funktaxidienst |
0,60 € |
(d.2) Für Dienste von und nach Flughafen- oder Hafengebieten |
2,10 € |
C) Tage während der Weihnachtszeit (24. und 31. Dezember, 5. Januar), von Mitternacht bis Mitternacht bis Mitternacht des folgenden Tages:
Konzept |
Benutzertarif |
(a) Preis pro gefahrenen Kilometer |
1,55 € |
b) Minimum an Wahrnehmung (einschließlich 1.500 Meter) d) Ergänzungen: |
6,54 € |
(c) Preis pro Stunde Wartezeit |
18,50 € |
(d) Ergänzungen: |
|
d.1) Für den Funktaxidienst |
0,60 € |
(d.2) Für Dienste von und nach Flughafen- oder Hafengebieten |
2,10 € |
TARIFE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN INTERURBANEN VERKEHR TARIFE FÜR DEN ÖFFENTLICHEN INTERURBANEN GELEGENHEITSVERKEHR IN DER AUTONOMEN GEMEINSCHAFT DER KANARISCHEN INSELN
KONZEPT | RATE1 | ||
Wochentags von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. | Wochentags von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages Sonntags und an Feiertagen von 0.00 Uhr bis Mitternacht | Weihnachtstage (24. und 31. Dezember, 5. Januar) von 22.00 Uhr bis 12.00 Uhr des Folgetages | |
Preis pro Kilometer | 1,35 € | 1,55 € | 1,55 € |
Mindestgebühr | 3,85 € | 4,25 € | 6,54 € |
Preis pro Stunde Wartezeit | 18,50 € | 18,50 € | 18,50 € |
Zuschlag für Radio-Taxi-Service | 0,60 € | ||
Aufpreis für Service zum/vom Flughafen oder Hafenanlagen | 2,10 € | ||
Wert des Sprungs | 0,05 € |